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BVerwG, 11.07.1985 - 6 B 195.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 01.08.1984 - 1 K 277/83
- BVerwG, 11.07.1985 - 6 B 195.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1985 - 6 B 195.84
Mit der Rüge eines Verstoßes gegen Denk- und Erfahrungssätze kann regelmäßig kein Verfahrensmangel geltend gemacht werden, denn die Verletzung von Denkgesetzen stellt in der Regel einen Subsumtionsmangel dar und ist deshalb dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43]; Urteil vom 7. Mai 1984 - BVerwG 6 C 112.82 -). - BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73
Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1985 - 6 B 195.84
Das Verwaltungsgericht konnte ohne Verletzung dieser Vorschriften aus der vom Kläger bekundeten Bereitschaft zur Mitwirkung an der Beobachtung und Meldung feindlicher Flugbewegungen in einer Radareinheit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. insbesondere BVerwGE 49, 71) entnehmen, daß der Kläger die objektiven Voraussetzungen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe i.S. des Art. 4 Abs. 3 GG nicht erfüllt. - BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76
Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1985 - 6 B 195.84
Ein Verfahrensmangel wird damit nicht dargetan; dies gilt auch insoweit, als das Verwaltungsgericht am Ende der Entscheidungsgründe bemerkt hat, es fehle "an einem Nachweis besonderer Menschenfreundlichkeit des Klägers in Gestalt eines aufopferungsvollen sozialen Einsatzes, der ihm während seiner Arbeitslosigkeit möglich gewesen wäre"; das Verwaltungsgericht hat nicht verkannt, daß ein soziales Engagement eines Kriegsdienstverweigerers zwar nicht Voraussetzung seiner Anerkennung ist, aber im Einzelfall ein Indiz für die Ernsthaftigkeit seines Anliegens sein kann (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29]; Beschluß vom 10. Januar 1985 - BVerwG 6 CB 118.83 -). - BVerwG, 10.01.1985 - 6 CB 118.83
"Aktenwidrigkeit" eines Urteils - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1985 - 6 B 195.84
Ein Verfahrensmangel wird damit nicht dargetan; dies gilt auch insoweit, als das Verwaltungsgericht am Ende der Entscheidungsgründe bemerkt hat, es fehle "an einem Nachweis besonderer Menschenfreundlichkeit des Klägers in Gestalt eines aufopferungsvollen sozialen Einsatzes, der ihm während seiner Arbeitslosigkeit möglich gewesen wäre"; das Verwaltungsgericht hat nicht verkannt, daß ein soziales Engagement eines Kriegsdienstverweigerers zwar nicht Voraussetzung seiner Anerkennung ist, aber im Einzelfall ein Indiz für die Ernsthaftigkeit seines Anliegens sein kann (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29]; Beschluß vom 10. Januar 1985 - BVerwG 6 CB 118.83 -). - BVerwG, 07.05.1984 - 6 C 112.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.07.1985 - 6 B 195.84
Mit der Rüge eines Verstoßes gegen Denk- und Erfahrungssätze kann regelmäßig kein Verfahrensmangel geltend gemacht werden, denn die Verletzung von Denkgesetzen stellt in der Regel einen Subsumtionsmangel dar und ist deshalb dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43]; Urteil vom 7. Mai 1984 - BVerwG 6 C 112.82 -).